Ernst-Wolfgang Böckenförde ist emeritierter Professor für öffentliches Recht, Verfassungs- und Rechtsgeschichte sowie Rechtsphilosophie. Von 1983 bis 1996 war er Richter am Bundesverfassungsgericht.
»Zwischen den klaren intellektuellen Frontlinien, die der Rechtsphilosoph Böckenförde demokratietheoretisch zieht, bleibt für zivilreligiösen Schnickschnack kein Platz.«