Um die Religionsfreiheit, die im Grundgesetz noch vor der Versammlungs- und Meinungsfreiheit aufgeführt wird, wurde ein langer und harter Kampf gefochten, sie muss als entscheidendes Argument für die freie Ausübung der Religion gewertet werden.
In der Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften fand am 9. September 2014 das erste ›Berliner Religionsgespräch‹ statt. »Wie weit darf religiöse Freiheit gehen, und wo muss sie durch das Grundgesetz begrenzt werden« war die Frage, die mit hochrangigen Teilnehmern spannend diskutiert wurde.
»Es war ein beeindruckendes Beispiel dafür, wie ein Gespräch über Religion auf schwierigstem Problemterrain aussehen kann – Religionsdialog auf der Bühne im besten Sinne.« Dr. Cai Werntgen, Vorstandsvorsitzender, Udo Keller Stiftung Forum Humanum
Die nächsten Berliner Religionsgespräche finden am 21. April und am 27. Oktober 2015 statt.