Presseinformation des Suhrkamp Verlags

Nachricht
02.02.2015

Bei der am 15.1.2015 am Residenztheater unter dem Titel BAAL gezeigten Inszenierung handelt es sich um eine nicht-autorisierte Bearbeitung des Stückes von Bertolt Brecht. Innerhalb der Produktion werden zahlreiche Texte anderer Autoren verwendet und damit die Einheit des Werkes aufgelöst.

Das Residenztheater hat die erforderliche Zustimmung zu dieser Bearbeitung des Stückes beim Suhrkamp Verlag nicht eingeholt. Der Aufführungsvertrag aber sieht ausdrücklich vor, dass insbesondere Hinzufügungen zum Originaltext der schriftlichen Genehmigung des Verlags bedürfen. In dem Vertrag heißt es:
»Änderungen des Werkes bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlags (…). Das gilt insbesondere bei der Einfügung von anderen Texten oder anderen Werken bzw. von Teilen anderer Werke (…).«

Es ist bekannt, dass Änderungen geschützter Werke in jedem Einzelfall einer Prüfung unterliegen. Daher ist es auch üblich, dass dem Verlag eine geplante Bearbeitung vorgelegt wird, damit eine Abstimmung erfolgen kann. Die Spielfassung liegt dem Verlag – trotz mehrfacher Aufforderung – bis heute nicht vor. Absprachen zur Verwendung von Texten anderer Autoren in der Inszenierung hat es im Vorfeld nicht gegeben. Der Verlag wurde lediglich über die Absicht informiert, das Stück durch ein Bühnenbild in eine asiatische Szenerie zu verlegen. Dem hat der Verlag zugestimmt.

Als Inhaber der Urheberrechte haben wir eine Sorgfaltspflicht gegenüber den Werken des Autors. Dieser Sorgfaltspflicht müssen und wollen wir nachkommen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde beim Landgericht München gestellt. Wir rechnen im Laufe dieser Woche mit einer Entscheidung. 

Anders als es die Presseerklärung des Residenztheaters nahelegt, wird der Suhrkamp Verlag auch künftig nicht dazu übergehen, bestimmte Regisseure von einer Beschäftigung mit Verlagswerken auszuschließen, nur weil diese einen besonderen Inszenierungsstil pflegen.