Informationen zur urheberrechtlichen Schutzfrist der Theaterstücke von Bertolt Brecht
Nachricht21.09.2025
In Deutschland erlischt das Urheberrecht an einem Werk gemäß § 64 UrhG siebzig Jahre nach dem Tode des:der Urheber:in.
Steht das Urheberrecht an einem Werk mehreren Miturheber:innen zu, so endet die Schutzfrist gemäß § 65 Abs. 1 UrhG siebzig Jahre nach dem Tode des:der längstlebenden Miturheber:in. Bei Stücken mit Musik ist weiter § 65 Abs. 3 UrhG zu beachten, wonach es für die Berechnung der urheberrechtlichen Schutzfrist auch auf den Tod der:des Komponist:innen ankommen kann.
Bertolt Brecht ist am 14. August 1956 verstorben. Damit werden die Werke von Bertolt Brecht, bei denen er alleiniger Urheber ist, ab dem 1. Januar 2027 gemeinfrei.
In den Ländern der EU gilt grundsätzlich eine analoge Rechtslage.*
Bertolt Brecht hat einige Werke (insbesondere Theaterstücke) nicht allein, sondern in Miturheber:innenschaft oder auch in Zusammenarbeit mit Komponisten geschaffen. Für diese vom Suhrkamp Verlag vertretenen Theaterstücke müssen auch nach dem 1. Januar 2027 die Rechte angefragt werden (Stand 28. Juli 2025):
Hier werden nur Werke erwähnt, deren Aufführungsrechte vom Suhrkamp Theater Verlag wahrgenommen werden.
*Die oben geschilderte Rechtslage gilt grds. auch in allen Staaten der EU. In Spanien ist zudem die Besonderheit zu beachten, dass alle Werke Bertolt Brechts mindestens bis Ende 2036 geschützt sind: Werke von Autor:innen, die vor dem 7.12.1987 gestorben sind, bleiben hier für 80 Jahre nach ihrem Tod geschützt.
Steht das Urheberrecht an einem Werk mehreren Miturheber:innen zu, so endet die Schutzfrist gemäß § 65 Abs. 1 UrhG siebzig Jahre nach dem Tode des:der längstlebenden Miturheber:in. Bei Stücken mit Musik ist weiter § 65 Abs. 3 UrhG zu beachten, wonach es für die Berechnung der urheberrechtlichen Schutzfrist auch auf den Tod der:des Komponist:innen ankommen kann.
Bertolt Brecht ist am 14. August 1956 verstorben. Damit werden die Werke von Bertolt Brecht, bei denen er alleiniger Urheber ist, ab dem 1. Januar 2027 gemeinfrei.
In den Ländern der EU gilt grundsätzlich eine analoge Rechtslage.*
Bertolt Brecht hat einige Werke (insbesondere Theaterstücke) nicht allein, sondern in Miturheber:innenschaft oder auch in Zusammenarbeit mit Komponisten geschaffen. Für diese vom Suhrkamp Verlag vertretenen Theaterstücke müssen auch nach dem 1. Januar 2027 die Rechte angefragt werden (Stand 28. Juli 2025):
- Die Dreigroschenoper – Elisabeth Hauptmann ist Miturheberin dieses Werkes. Gemäß § 65 Abs. 1 UrhG ist Die Dreigroschenoper noch bis zum Ende des Jahres 2043 (31.12.2043) urheberrechtlich geschützt. Diese Schutzfrist gilt wegen § 65 Abs. 3 UrhG auch für die von Kurt Weill für Die Dreigroschenoper komponierte Musik.
- Die Maßnahme – ist in Zusammenarbeit von Bertolt Brecht und Hanns Eisler, der die Musik eigens für den Text komponierte, entstanden. Die Schutzfrist für dieses Stück endet am 31.12.2032.
- Die Rundköpfe und die Spitzköpfe – Hanns Eisler ist Komponist der für das Stück geschaffenen Musik. Die Schutzfrist für dieses Stück endet am 31.12.2032.
- Leben des Galilei – Hanns Eisler ist Komponist der für das Stück geschaffenen Musik. Die Schutzfrist für dieses Stück endet am 31.12.2032.
- Die Mutter – das Stück ist unter Miturheberschaft von Günther Weisenborn entstanden, mit Musik von Hanns Eisler. Die Schutzfrist endet am 31.12.2039.
- Die heilige Johanna der Schlachthöfe – Elisabeth Hauptmann ist Miturheberin dieses Werkes. Die Schutzfrist endet am 31.12.2043.
- Herr Puntila und sein Knecht Matti (Berliner Fassung, 1949) – Die Schutzfrist für diese Fassung mit der Musik von Paul Dessau endet am 31.12.2049.
- Die Gesichte der Simone Machard – Lion Feuchtwanger ist Miturheber dieses Theaterstückes, Hanns Eisler komponierte die Musik. Die Schutzfrist endet am 31.12.2032.
- Der Prozeß der Jeanne d''Arc zu Rouen 1431 – ein Theaterstück nach dem Hörspiel von Anna Seghers, entstanden unter Mitarbeit von Benno Besson als Bearbeiter. Die Schutzfrist endet am 31.12.2076.
- Don Juan von Molière – Elisabeth Hauptmann und Benno Besson sind Miturheber:innen der Bearbeitung. Die Schutzfrist endet am 31.12.2076.
- Pauken und Trompeten - Elisabeth Hauptmann und Benno Besson sind Miturheber:innen der Bearbeitung. Die Schutzfrist endet am 31.12.2076.
- Mutter Courage und ihre Kinder (Berliner Fassung, 1948/49) – Paul Dessau komponierte die Musik. Die Schutzfrist für diese Fassung mit der Musik von Paul Dessau endet am 31.12.2049.
- Die Tage der Commune – Hanns Eisler ist Komponist der für das Stück geschaffenen Musik. Die Schutzfrist für dieses Stück endet am 31.12.2032.
- Untergang des Egoisten Johann Fatzer – die Bearbeitung von Heiner Müller bleibt geschützt, das zugrundeliegende Fatzer-Fragment wird gemeinfrei. Die Schutzfrist für die Bearbeitung endet am 31.12.2065.
Hier werden nur Werke erwähnt, deren Aufführungsrechte vom Suhrkamp Theater Verlag wahrgenommen werden.
*Die oben geschilderte Rechtslage gilt grds. auch in allen Staaten der EU. In Spanien ist zudem die Besonderheit zu beachten, dass alle Werke Bertolt Brechts mindestens bis Ende 2036 geschützt sind: Werke von Autor:innen, die vor dem 7.12.1987 gestorben sind, bleiben hier für 80 Jahre nach ihrem Tod geschützt.
