Informationen zur urheberrechtlichen Schutzfrist der Theaterstücke von Bertolt Brecht
Nachricht09.09.2026
In Deutschland erlischt das Urheberrecht an einem Werk gemäß § 64 UrhG siebzig Jahre nach dem Tode des:der Urheber:in. Damit werden solche Werke von Bertolt Brecht, die er alleine geschaffen hat, ab dem 1. Januar 2027 gemeinfrei.
Steht das Urheberrecht an einem Werk aber mehreren Miturheber:innen zu, so endet die Schutzfrist gemäß § 65 Abs. 1 UrhG siebzig Jahre nach dem Tode des:der längstlebenden Miturheber:in. Bei Stücken mit Musik ist weiter § 65 Abs. 3 UrhG zu beachten, wonach es für die Berechnung der urheberrechtlichen Schutzfrist auch auf den Tod der:des beteiligten Komponist:innen ankommen kann. In den Ländern der EU gilt grundsätzlich eine analoge Rechtslage.*
Bertolt Brecht hat einige Werke (insbesondere Theaterstücke) in Miturheber:innenschaft oder auch in Zusammenarbeit mit Komponisten geschaffen, die länger gelebt haben als er, sodass diese Werke auch länger urheberrechtlich geschützt sind.
Für diese vom Suhrkamp Verlag vertretenen Theaterstücke müssen auch nach dem 1. Januar 2027 die Rechte angefragt werden (Stand September 2026):
*Die oben geschilderte Rechtslage gilt grds. auch in allen Staaten der EU. In Spanien ist zudem die Besonderheit zu beachten, dass alle Werke Bertolt Brechts mindestens bis Ende 2036 geschützt sind: Werke von Autor:innen, die vor dem 7.12.1987 gestorben sind, bleiben hier für 80 Jahre nach ihrem Tod geschützt.
Steht das Urheberrecht an einem Werk aber mehreren Miturheber:innen zu, so endet die Schutzfrist gemäß § 65 Abs. 1 UrhG siebzig Jahre nach dem Tode des:der längstlebenden Miturheber:in. Bei Stücken mit Musik ist weiter § 65 Abs. 3 UrhG zu beachten, wonach es für die Berechnung der urheberrechtlichen Schutzfrist auch auf den Tod der:des beteiligten Komponist:innen ankommen kann. In den Ländern der EU gilt grundsätzlich eine analoge Rechtslage.*
Bertolt Brecht hat einige Werke (insbesondere Theaterstücke) in Miturheber:innenschaft oder auch in Zusammenarbeit mit Komponisten geschaffen, die länger gelebt haben als er, sodass diese Werke auch länger urheberrechtlich geschützt sind.
Für diese vom Suhrkamp Verlag vertretenen Theaterstücke müssen auch nach dem 1. Januar 2027 die Rechte angefragt werden (Stand September 2026):
- Die Dreigroschenoper – Elisabeth Hauptmann ist Miturheberin dieses Werkes. Gemäß § 65 Abs. 1 UrhG ist Die Dreigroschenoper noch bis zum Ende des Jahres 2043 (31.12.2043) urheberrechtlich geschützt. Diese Schutzfrist gilt wegen § 65 Abs. 3 UrhG auch für die von Kurt Weill für Die Dreigroschenoper komponierte Musik.
- Die heilige Johanna der Schlachthöfe – Elisabeth Hauptmann ist Miturheberin dieses Werkes. Die Schutzfrist endet am 31.12.2043.
- Die Maßnahme – ist in Zusammenarbeit von Bertolt Brecht und Hanns Eisler, der die Musik eigens für den Text komponierte, entstanden. Die Schutzfrist für dieses Stück endet gemäß § 65 Abs. 3 UrhG am 31.12.2032.
- Die Mutter – das Stück ist unter Miturheberschaft von Günther Weisenborn entstanden, mit Musik von Hanns Eisler. Die Schutzfrist endet am 31.12.2039. • Leben des Galilei – Hanns Eisler ist Komponist der für das Stück geschaffenen Musik. Die Schutzfrist für dieses Stück endet am 31.12.2032.
- Die Rundköpfe und die Spitzköpfe – Hanns Eisler ist Komponist der für das Stück geschaffenen Musik. Die Schutzfrist für dieses Stück endet am 31.12.2032.
- Die Gesichte der Simone Machard – Lion Feuchtwanger ist Miturheber dieses Theaterstückes, Hanns Eisler komponierte die Musik. Die Schutzfrist endet am 31.12.2032.
- Der Prozeß der Jeanne d'Arc zu Rouen 1431 – ein Theaterstück nach dem Hörspiel von Anna Seghers, entstanden unter Mitarbeit von Benno Besson als Bearbeiter. Die Schutzfrist endet am 31.12.2076.
- Don Juan von Molière – Elisabeth Hauptmann und Benno Besson sind Miturheber:innen der Bearbeitung. Die Schutzfrist endet am 31.12.2076.
- Pauken und Trompeten – Elisabeth Hauptmann und Benno Besson sind Miturheber:innen der Bearbeitung. Die Schutzfrist endet am 31.12.2076.
- Mutter Courage und ihre Kinder (Berliner Fassung, 1948/49) – Paul Dessau komponierte die Musik. Die Schutzfrist für diese Fassung mit der Musik von Paul Dessau endet am 31.12.2049.
- Herr Puntila und sein Knecht Matti (Berliner Fassung, 1949): Das Puntilalied – Die Schutzfrist für das Puntilalied, für das Paul Dessau die Musik komponierte, endet am 31.12.2049.
- Der Jasager. Der Neinsager – Elisabeth Hauptmann hat Arthur Waleys englische Nachdichtung des japanischen Stücks Taniko, auf welcher Der Jasager sowie Der Neinsager beruht, in die deutsche Sprache übersetzt. Die Schutzfrist für die beiden Stücke, die im Verbund aufzuführen sind, endet am 31.12.2043.
- Die Judith von Shimoda – liegt in der rekonstruierten Spielfassung von Hans Peter Neureuter vor, die unter Verwendung von Übersetzungen aus dem Finnischen von Hans Peter Neureuter erstellt wurde und auf einem Stück von Yamamoto Yuzo, bearbeitet von Bertolt Brecht unter Mitarbeit von Hella Wuolijoki, beruht. Die Schutzfrist endet 70 Jahre nach dem Tod von Hans Peter Neureuter.
- Untergang des Egoisten Johann Fatzer – die Bearbeitung von Heiner Müller bleibt geschützt, das zugrundeliegende Fatzer-Fragment wird gemeinfrei. Die Schutzfrist für die Bearbeitung endet am 31.12.2065.
*Die oben geschilderte Rechtslage gilt grds. auch in allen Staaten der EU. In Spanien ist zudem die Besonderheit zu beachten, dass alle Werke Bertolt Brechts mindestens bis Ende 2036 geschützt sind: Werke von Autor:innen, die vor dem 7.12.1987 gestorben sind, bleiben hier für 80 Jahre nach ihrem Tod geschützt.
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026
