Suhrkamp Verlag wird Aktiengesellschaft

Nachricht
23.10.2014

Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 20.10.2014 dem Eilantrag des Verlags – gerichtet auf die Bestätigung des Insolvenzplans – stattgegeben und entschieden:

  • Die sofortige Beschwerde der Medienholding gegen die Bestätigung des Insolvenzplans wird auf Kosten der Medienholding zurückgewiesen;
  • Die Medienholding trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem BGH;
  • Eine weitere Rechtsbeschwerde der Medienholding ist nicht mehr möglich.

Mit der Entscheidung des Landgerichts Berlin ist nun der Weg zur Umsetzung des Insolvenzplans frei. Im Anschluss an den Beschluss des Landgerichts Berlin kann nun das Insolvenzgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren aufheben und der Wandel der Rechtsform des Verlags von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft vollzogen werden. Der Verlag geht davon aus, dass die Umsetzung der wesentlichen Maßnahmen des Insolvenzplans im Laufe des 1. Quartals 2015 abgeschlossen sein wird und trifft derzeit die entsprechenden Vorbereitungen.