Zum Stand des Urheberrechts der Werke Bertolt Brechts kursieren unterschiedliche Informationen.
Deshalb kurz zur Sachlage:
In Deutschland erlischt das Urheberrecht an einem Werk gemäß § 64 UrhG siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Steht das Urheberrecht an einem Werk mehreren Miturhebern zu, so erlischt es gemäß § 65 Abs. 1 UrhG siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers. Bei Stücken mit Musik ist weiter § 65 Abs. 3 UrhG zu beachten, wonach es für die Berechnung der urheberrechtlichen Schutzfrist auch auf den Tod des Komponisten ankommen kann. Bertolt Brecht ist am 14. August 1956 verstorben. Damit werden die Werke von Bertolt Brecht, bei denen er alleiniger Urheber ist, ab dem 1.1.2027 gemeinfrei.
Es ist bekannt, dass Bertolt Brecht einige Werke (insbesondere Theaterstücke) nicht allein, sondern in Miturheberschaft oder auch in Zusammenarbeit mit Komponisten geschaffen hat. Prominentes Beispiel hierfür ist
Die Dreigroschenoper, bei der Elisabeth Hauptmann Miturheberin ist und seit der Uraufführung im Jahre 1928 Tantieme erhalten hat. Elisabeth Hauptmann ist am 20. April 1973 verstorben. Gemäß § 65 Abs. 1 UrhG ist
Die Dreigroschenoper also noch bis zum Ende des Jahres 2043 (31.12.2043) urheberrechtlich geschützt. Diese Schutzfrist gilt wegen § 65 Abs. 3 UrhG auch für die von Kurt Weill für
Die Dreigroschenoper komponierte Musik. Weitere Beispiele für Werke von Bertolt Brecht, an denen Miturheber oder Komponisten beteiligt sind, sind:
- Die Gesichte der Simone Machard – Lion Feuchtwanger ist Miturheber dieses Theaterstückes. Er ist am 21. Dezember 1958 verstorben. Die Schutzfrist endet entsprechend am 31.12.2028.
- Die Maßnahme ist in Zusammenarbeit von Bertolt Brecht und Hanns Eisler, der die Musik eigens für den Text komponierte, entstanden. Hanns Eisler ist am 6. September 1962 verstorben, die Schutzfrist für dieses Stück endet am 31.12.2032.
- Die Rundköpfe und die Spitzköpfe: Hanns Eisler ist Komponist der für das Stück geschaffenen Musik. Er ist am 6. September 1962 verstorben, die Schutzfrist für dieses Stück endet entsprechend am 31.12.2032.
- Leben des Galilei: Hanns Eisler ist Komponist der für das Stück geschaffenen Musik. Er ist am 6. September 1962 verstorben, die Schutzfrist für dieses Stück endet am 31.12.2032.
- Die Mutter – das Stück ist unter Miturheberschaft von Günther Weisenborn entstanden, mit Musik von Hanns Eisler. Günther Weisenborn verstarb am 26. März 1969, die Schutzfrist endet dementsprechend am 31.12.2039.
- Die heilige Johanna der Schlachthöfe: Die Miturheberin Elisabeth Hauptmann ist am 20. April 1973 verstorben, die Schutzfrist endet entsprechend am 31.12.2043.
- Der Prozeß der Jeanne d'Arc zu Rouen 1431 – ein Theaterstück nach dem Hörspiel von Anna Seghers: Die Miturheberin Anna Seghers ist am 1. Juni 1983 verstorben, die Schutzfrist endet entsprechend am 31.12.2053.
- Don Juan von Molière – Elisabeth Hauptmann und Benno Besson sind Miturheber. Benno Besson verstarb am 23. Februar 2006. Die Schutzfrist endet am 31.12.2076.