Christoph Möllers, was bedeutet Kunstfreiheit? | Kunstfreiheit kurz erklärt

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Kunstfreiheit gilt als eines der zentralen Grundrechte demokratischer Gesellschaften – doch was bedeutet sie, wenn Kunst überwiegend vom Staat finanziert wird? Der Berliner Rechtswissenschaftler Christoph Möllers, Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin, erläutert, warum Kunstfreiheit heute vor allem eine institutionelle Frage ist.

Platz 1 der Sachbuch-Bestenliste

Die Kunstlandschaft der Bundesrepublik ist wie kaum eine andere durch öffentliche Institutionen geprägt und durch staatliche Mittel finanziert. Politisch brisant wird diese Verschränkung von Staat und Kunst, wenn die geförderten Künstler und Institutionen Erwartungen der Öffentlichkeit erschüttern. Was darf der Staat etwa von Verfassungs wegen tun, wenn wie im Fall der documenta fifteen staatlich geförderte Kunst mit dem Vorwurf des Antisemitismus konfrontiert wird?
Christoph Möllers und Nils Weinberg entwickeln in diesem Buch die Grundsätze, nach denen sich die Kunstfreiheit im Dreieck von demokratischem Staat, öffentlicher Kulturinstitution und geförderten Künstlern entfalten kann.

Christoph Möllers im Interview

Was meinen Sie mit »öffentlicher Kunstfreiheit« – und warum braucht dieser Begriff eine eigene verfassungsrechtliche Klärung?

Öffentliche Kunstfreiheit ist die Freiheit von öffentlich finanzierten, öffentlich getragenen – vielleicht sogar staatlich gegründeten – Institutionen. Diese Institutionen werden eigentlich dem Staat zugeordnet und genießen deshalb im klassischen Modell keine Grundrechte. Trotzdem sind sie auf Grundrechte angewiesen, weil der ganze Witz an solchen Institutionen ist, dass sich der Kulturbetrieb oder der Kunstbetrieb in ihnen in gewisser Weise selbst organisiert und selbst verwaltet. Dafür braucht man sozusagen noch einmal ein neues Modell der Grundrechte, wie wir es auch aus dem Hochschulrecht kennen. Auch Hochschulen sind öffentlich finanziert und öffentlich gegründet und genießen Wissenschaftsfreiheit. Dieses Modell haben wir bisher noch nicht wirklich entwickelt.

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Christoph Möllers ist Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin und ab 2026 Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin. Von ihm erschienen zuletzt Demokratie und Gewaltengliederung. Studien zur Verfassungstheorie und Freiheitsgrade. Elemente einer liberalen politischen Mechanik.
Christoph Möllers ist Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin und ab 2026 Rektor des...


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Zuletzt aktualisiert am 12.05.2026