Gewaltengliederung gilt gemeinhin als ein Prinzip, das vorhandene politische Herrschaft durch Recht formalisiert und einschränkt. Christoph Möllers stellt dieser letztlich vordemokratischen Sicht ein Konzept entgegen, in dem die politische, demokratieermöglichende Bedeutung der Teilung von hoheitlicher Herrschaft in drei Gewalten im Mittelpunkt steht. Unter dem zentralen Aspekt der demokratischen Herrschaftsorganisation ergeben sich daraus auch neue Einsichten zum Begriff der Demokratie, zum...
Gewaltengliederung gilt gemeinhin als ein Prinzip, das vorhandene politische Herrschaft durch Recht formalisiert und einschränkt. Christoph Möllers stellt dieser letztlich vordemokratischen Sicht ein Konzept entgegen, in dem die politische, demokratieermöglichende Bedeutung der Teilung von hoheitlicher Herrschaft in drei Gewalten im Mittelpunkt steht. Unter dem zentralen Aspekt der demokratischen Herrschaftsorganisation ergeben sich daraus auch neue Einsichten zum Begriff der Demokratie, zum Verhältnis von Recht und Politik, zur Eigenlegitimation rechtlicher Formen und zur Anwendbarkeit des Gewaltenteilungsschemas jenseits des Staates.
Drei Dogmen der etatistischen Demokratietheorie
Demokratische Ebenengliederung
Krisenzurechnung und Legitimations-problematik in der Europäischen Union
»We are (afraid of ) the people«: verfassunggebende Gewalt und konstitutioneller Populismus in der deutschen Verfassungsgeschichte
Das Parlamentsgesetz als demokratische Entscheidungsform in Weimar – Ein Beitrag zur Institutionenwahrnehmung der Weimarer Republik
Der deutsche Traum von der französischen Souveränität. Abhängige Verfassunggebung in der neueren deutschen Geschichte
Zweckverfolgung und Zweckreflexion. Zur abgeleiteten Eigenlegitimität der Rechtsform jenseits demokratischer Legitimation
Gewaltengliederung – eine theoretische Skizze in vergleichender Absicht
Hannah Arendts Theorie der Gewaltenteilung und ihre Bedeutung für das Verhältnis von Parlament und Regierung
Dogmatik der grundgesetzlichen Gewaltengliederung
Zur Theorie verfassungsgerichtlicher Kontrolle – eine kritische Einführung
Individuelle Legitimation: Wie rechtfertigen sich Gerichte?
Verfassungsgerichte als Agenten der Klimaregulierung?
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10119 Berlin
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