Polizei und Strafprozeß im demokratischen Rechtsstaat

Polizei und Strafprozeß im demokratischen Rechtsstaat

Der Rechtsstaat – »government of laws, and not of men« – ist ein ebenso kostbares wie zerbrechliches Gebilde. Er versucht, auch das scheinbar maßlose Verbrechen noch an der Elle des Rechts zu messen. Vom Unrechtsstaat totalitärer Prägung unterscheidet sich der Rechtsstaat grundlegend darin, daß er die Möglichkeit staatlichen Irrtums und Unrechts einräumt und Schutz dagegen gewährt; er ist nicht der selbstgerechte, sondern der gegen jedermann, auch gegen den Schwachen, gerechte Staat. Seine...

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Der Rechtsstaat – »government of laws, and not of men« – ist ein ebenso kostbares wie zerbrechliches Gebilde. Er versucht, auch das scheinbar maßlose Verbrechen noch an der Elle des Rechts zu messen. Vom Unrechtsstaat totalitärer Prägung unterscheidet sich der Rechtsstaat grundlegend darin, daß er die Möglichkeit staatlichen Irrtums und Unrechts einräumt und Schutz dagegen gewährt; er ist nicht der selbstgerechte, sondern der gegen jedermann, auch gegen den Schwachen, gerechte Staat. Seine Rechtsschutz und innere Sicherheit bietenden Einrichtungen – Justiz und Polizei – sind letzten Endes gerade so stark, so integer und so freiheitsbewußt wie die Bürger, die diese Institutionen tragen, und wie diejenigen, die sie schützen sollen.

Einleitung: Verfassung und Gesetz. Aktuelle Randbemerkungen zu einer Theorie der freiheitlichen Demokratie
Rechtsstaatlicher Strafprozeß und öffentliche Meinung
Rechtsstaat
Was ist das - ein Rechtsstaat?
Polizei in der freiheitlichen Demokratie
Demonstrationsfreiheit und Polizeigewalt
Polizei und demokratische Politik
Menschenrechte und das Problem politischer Gewalt - sieben Thesen
Gewalt, innere Sicherheit und demokratischer Rechtsstaat
Grenzen des Legalitätsprinzips im effizienzorientierten modernen Rechtsstaat. Schluckt das Verfahrensrecht die sichernden Funktionen des materiellen Rechts?
Die strafrechtsgestaltende Kraft des Beweisrechts
Ab- und Anschwellen der Kriminalisierung von Bagatellverstößen im Schnittpunkt materieller und prozessualer Gerechtigkeit
Verbrechensprophylaxe durch Verbrechensprovokation?
Grundsätzliche Bemerkungen
Dokumentation eines konkreten Falles
Prävention - Konflikt zwischen öffentlichem und privatem Interesse?
Strafverfahren und Polizeibefugnisse
Wo lag das extreme Risiko? Anmerkung zum Fall Traube
Inhaltsverzeichnis
Bibliografische Angaben
Service
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Produktsicherheit

Personen für Polizei und Strafprozeß im demokratischen Rechtsstaat

Klaus Lüderssen, geboren 1932, war Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie und Mitglied der Wissenschaftlichen Gesellschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt. Er starb am 4. Juni 2016.

Klaus Lüderssen, geboren 1932, war Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie und Mitglied der...


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