Polizei und Strafprozeß im demokratischen Rechtsstaat
Der Rechtsstaat – »government of laws, and not of men« – ist ein ebenso kostbares wie zerbrechliches Gebilde. Er versucht, auch das scheinbar maßlose Verbrechen noch an der Elle des Rechts zu messen. Vom Unrechtsstaat totalitärer Prägung unterscheidet sich der Rechtsstaat grundlegend darin, daß er die Möglichkeit staatlichen Irrtums und Unrechts einräumt und Schutz dagegen gewährt; er ist nicht der selbstgerechte, sondern der gegen jedermann, auch gegen den Schwachen, gerechte Staat. Seine...
Der Rechtsstaat – »government of laws, and not of men« – ist ein ebenso kostbares wie zerbrechliches Gebilde. Er versucht, auch das scheinbar maßlose Verbrechen noch an der Elle des Rechts zu messen. Vom Unrechtsstaat totalitärer Prägung unterscheidet sich der Rechtsstaat grundlegend darin, daß er die Möglichkeit staatlichen Irrtums und Unrechts einräumt und Schutz dagegen gewährt; er ist nicht der selbstgerechte, sondern der gegen jedermann, auch gegen den Schwachen, gerechte Staat. Seine Rechtsschutz und innere Sicherheit bietenden Einrichtungen – Justiz und Polizei – sind letzten Endes gerade so stark, so integer und so freiheitsbewußt wie die Bürger, die diese Institutionen tragen, und wie diejenigen, die sie schützen sollen.
Rechtsstaatlicher Strafprozeß und öffentliche Meinung
Rechtsstaat
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Polizei und demokratische Politik
Menschenrechte und das Problem politischer Gewalt - sieben Thesen
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Personen für Polizei und Strafprozeß im demokratischen Rechtsstaat
Klaus Lüderssen
Klaus Lüderssen, geboren 1932, war Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie und Mitglied der Wissenschaftlichen Gesellschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt. Er starb am 4. Juni 2016.
Klaus Lüderssen, geboren 1932, war Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie und Mitglied der...

